Allgemeine Geschäftsbedigungen

Verkaufsbedingungen der Fa. Kurt Faustig KG, D-82131 Stockdorf
Herstellung erlesener klassischer und moderner Kristall-Leuchten.

I. Ungültigkeit bisheriger Verkaufsbedingungen

Alle bisherigen Verkaufsbedingungen werden hiermit ungültig.

II. Verkaufsabschluss

Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungen, Auskünfte u.a..

Nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeänderte oder ausgeschlossene Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertrags-Bestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Abreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter im Verkauf werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Gleiches gilt für Vertragsänderungen und -ergänzungen.

Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zu Angeboten gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Kurt Faustig Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Firma Kurt Faustig Dritten, unter Einbeziehung des Hinweises auf alle vorerwähnten Eigentums- und Urheberrechte, zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Führt die Verletzung vorstehender Kundenpflichten zu einem Schaden bei der Firma Kurt Faustig, so haftet der Kunde im vollem Umfange nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Vorstehendes gilt entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen überträgt.

III. Preise

Unsere Preise sind in €, ohne Mehrwertsteuer; diese wird zu dem am Tage der Lieferung gültigen Satz gesondert in Rechnung gestellt. Es werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise zu Grunde gelegt. Die Preise verstehen sich stets ohne Leuchtmittel.

IV. Lieferung

Sendungen über € 1.500,– Nettowert reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus des Empfängers; Sendungen, die die BRD verlassen, unfrei ab Stockdorf. Holzkisten, die bei Schiffs-Stückgutversand unbedingt und bei anderen Versandarten modellabhängig erforderlich sind, werden zu Selbstkosten zusätzlich berechnet. Die Bruchversicherung beträgt 2 % auf den Netto-Warenwert.

Auf Wunsch versichern wir gegen alle Risiken einschließlich Bruch und Verlust zu 4 % des Warenwertes.
Unter € 750,– netto kommen 5 %, zwischen € 750,– und € 1.500,– 4 % für Verpackung zur Berechnung. Verpackungs-Rücksendung lohnt die Fracht nicht, zumal das Verpackungsmaterial den geringsten Teil der berechneten Spesen ausmacht.

V. Entgegennahme

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte entgegen zu nehmen.

VI. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über den Auftrag zwischen dem Besteller und uns besteht. Bei Aufträgen über mehrere Gegenstände ist die Teillieferung einzelner Produkte, die gesondert in Rechnung gestellt werden, zulässig.

Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 4 Wochen betragen muss, bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Ist die Nichteinhaltung der von uns bestätigten Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen um die Dauer des Bestehens des Hindernisses verlängert.

VII. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware zum Versand gebracht haben. Etwaige vereinbarte Rücksendungen reisen stets auf Gefahr des Absenders; sie sind vom Absender ausreichend zu versichern.

VIII. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, damit dieser in Produktion gehen kann, und 50 % bei Bereitstellung vor Versand.

Wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Das gleiche gilt für angefallene Kosten, für Leistungen und für in Arbeit befindliche, sowie fertiggestellte, aber noch nicht ausgelieferte Ware. In diesen Fällen brauchen wir ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen und können nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine tritt Verzug ein. Bei Kaufleuten werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Nichterfüllung des Vertrages seitens des Bestellers durch einseitigen Rücktritt vom Vertrag, Annahmeverzug oder aus anderen Gründen steht uns ein Schadenersatz in Höhe von 15 % des Verkaufspreises zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Besteller ist zulässig.

IX. Aufrechnung

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

X. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt. In der Rücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Liefergegenstandes untersagt.

Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Liefert der Besteller seinerseits unter Gewährung eines Zahlungszieles, so ist er gegenüber seinem Kunden ebenfalls zur Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes dergestalt verpflichtet, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

Der Besteller tritt jedoch der Firma Kurt Faustig bereits jetzt alle Forderungen – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Wir können verlangen, dass der Besteller uns bei Zahlungsverzug die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

Die Abtretung der Forderung gegenüber Kunden des Bestellers gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der den von der Firma Kurt Faustig in Rechnung gestellten Waren entspricht, bei Verarbeitung entsprechend dem Wert des vom Lieferer gelieferten Warenteils.

Die abgetretene Forderung (bei anteiliger Abtretung Forderungsteil) ist vorrangig zu befriedigen. Liefert der Besteller die Ware an seinen Abnehmer seinerseits unter Eigentumsvorbehalt, so tritt der Besteller auch seine sämtlichen Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt an die Firma Kurt Faustig ab, die die Abtretung annimmt (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen, so dass wir als Hersteller gelten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 30 % übersteigt.

XI. Bruchschäden

Bruchversicherung wird mit 2 % vom Nettowert berechnet, auf besonderen Wunsch kann sie spätestens zum Zeitpunkt der Bestellungsaufgabe ausgeklammert werden, doch ist dies nicht empfehlenswert, weil der empfindliche Artikel dann unversichert auf Gefahr des Empfänger reist und eventuelle Bruchschäden ein Vielfaches der sonst berechneten 2 % ausmachen können.
Auf Wunsch versichern wir gegen Bruch und Verlust zu 4% des Warenwertes.

Bruchschäden werden nur ersetzt, wenn Bruchversicherung berechnet und bezahlt wurde. Voraussetzung ist bei größeren Schäden weiterhin, dass die Sendung, auch wenn die äußere Verpackung keine Beschädigung aufweist, spätestens am Tage nach Eingang an der Empfängeranschrift (ohne Weitertransport) ausgepackt und beim anliefernden Transportunternehmen (Post, Speditionsfirma, Bahn etc.) sofort Tatbestandsaufnahme beantragt wird (Ware und komplette Verpackung zur Besichtigung bereithalten). Die gebrochenen Teile sind erst nach Vorliegen der Tatbestandsaufnahme mit dieser frei Haus an uns einzusenden.

Kostenlose Reparatur beschädigter Leuchten oder Teile-Ersatz (abgesehen von geringwertigen Teilen) ohne offizielle Tatbestandsaufnahme sind auch bei bezahlter Bruchversicherung ausgeschlossen! Bei Ersatz-Nachforderung bitte stets gewünschtes Teil – wenn auch gebrochen – einsenden, da erfahrungsgemäß reine Beschreibungen oder Skizzen zu Mißverständnissen führen.

XII. Rücksendungen

Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtfrei und versichert vorgenommen werden. Alle Kosten für Liefern, Zurücknehmen, Instandsetzen und Neuverpacken werden an der Gutschrift gekürzt; dies gilt nicht im Falle berechtigter Ansprüche des Bestellers aufgrund Nachbesserung oder Rücktritt.

XIII. Haftung und Mängel

Geringe Abweichungen in Material, Design und Farbton bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen.

Für Mängel haften wir wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 24 Monaten – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht; er gilt ebenfalls nicht, sofern der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

Die Ansprüche aus Herstellerregress bleiben unberührt.

XIV. Sonstige Schadensersatzansprüche

Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung und aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Entstehen des Anspruchs. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine zwingende Haftung bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Einschränkung dieses Haftungsausschlusses gilt entsprechend wie unter Zf. XIII vorletzter Absatz dargelegt.

XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Stockdorf ist für beide Teile Erfüllungsort. Ist der Besteller Vollkaufmann oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Starnberg Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten.

XVI. Anwendbares Recht

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN- Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.

XVII. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Stand 11/2018